Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PPS‑Berlin Security & Service GmbH
Wolfensteindamm 2
12165 Berlin
Stand: März 2026
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der PPS‑Berlin Security & Service GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
§2 Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Der Auftragnehmer betreibt ein Bewachungsunternehmen gemäß §34a Gewerbeordnung (GewO).
2.2 Zu den angebotenen Leistungen zählen insbesondere:
- Objektschutz und Werkschutz
- Veranstaltungsschutz
- Empfangs‑ und Pförtnerdienste
- Personenschutz
- Sicherheitsberatung und Sicherheitskonzeption
- Brandschutz‑ und Evakuierungsdienste
- Kontroll‑ und Streifendienste
2.3 Die Leistungen werden durch qualifiziertes Sicherheitspersonal erbracht.
2.4 Gegenstand des Vertrages ist eine Dienstleistung. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die
vollständige Verhinderung von Straftaten oder Schäden, kann nicht garantiert werden.
2.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sicherheitsunternehmens zu erbringen.
§3 Vertragsschluss
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Tätigkeit zustande.
3.3 Änderungen des Leistungsumfangs oder Einsatzortes bedürfen der Textform.
3.4 Nebenabreden oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
§4 Leistungsdurchführung
4.1 Art, Umfang und Dauer der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungs‑ oder Bewachungsvertrag.
4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignetes Personal einzusetzen und dieses bei Bedarf auszutauschen
4.3 Der Auftragnehmer organisiert Einsatzplanung, Dienstanweisungen und interne Abläufe eigenständig.
4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmen einzusetzen, sofern diese über die erforderlichen Genehmigungen verfügen.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen zur Verfügung.
5.2 Hierzu zählen insbesondere:
- Alarmpläne
- Objektpläne
- Schlüssel oder Zugangskarten
- Sicherheitsrelevante Informationen
- Begehungsanweisungen
5.3 Der Auftraggeber stellt erforderliche Räume oder Einrichtungen für das Sicherheitspersonal zur Verfügung.
5.4 Der Auftraggeber haftet für Schäden, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben entstehen.
§6 Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen regelmäßig abzurechnen (z.B. wöchentlich oder monatlich).
6.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preise anzupassen, wenn tarifliche Löhne, gesetzliche Mindestlöhne oder Sozialabgaben im Sicherheitsgewerbe steigen.
§7 Kündigung
7.1 Verträge können von beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Fristen gekündigt werden.
7.2 Erfolgt eine Kündigung vor Beginn der Leistungserbringung, kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
7.3 Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
§8 Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8.3 Die Haftung ist im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt auf:
Sachschäden: 500.000 €
Abhandenkommen bewachter Sachen: 30.000 €
Vermögensschäden: 25.000 €
8.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen,
soweit gesetzlich zulässig.
§9 Dokumentation
9.1 Der Auftragnehmer kann Wachbücher, Einsatzberichte oder elektronische Kontrollsysteme führen.
9.2 Diese Dokumentationen gelten als Nachweis der ordnungsgemäßen Leistungserbringung.
§10 Höhere Gewalt
10.1 Ereignisse höherer Gewalt entbinden die Parteien von ihren Leistungspflichten, solange die Störung andauert.
10.2 Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Terrorereignisse, Pandemien, Streiks oder behördliche Maßnahmen.
§11 Abwerbeverbot
11.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie 12 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben.
11.2 Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 8.500 € fällig.
§12 Datenschutz
12.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
12.2 Die Vorschriften der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
§13 Gerichtsstand
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin.
§14 Stornierung
Eine vereinbarter Leistungen durch den Auftraggeber bedarf der Schriftform. Wird die beauftragte Leistung ohne fristgerechte schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.
Im Falle einer Stornierung gelten folgende Ausfallpauschalen:
• ab 5 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Auftragswertes
• ab 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 100 % des vereinbarten Auftragswertes
Bei nicht erfolgter Inanspruchnahme der Leistung zum vereinbarten Termin („No-Show“) wird der volle Auftragswert (100 %) in Rechnung gestellt.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.